AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Ludwigshafen Hbf - Lph. 1 bis 4 (optional 5 bis 7)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) plant die Erschließung der Straßenbahnhaltestelle „Ludwigshafen Hauptbahnhof“ zu einem modernen und vollständig barrierefreien Verknüpfungspunkt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Das übergeordnete Ziel der barrierefreien Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Ludwigshafen Hauptbahnhof ist, allen Menschen – insbesondere Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität – eine selbstständige, sichere und komfortable Nutzung des ÖPNV zu jeder Zeit zu ermöglichen. Daher ist in diesem Projekt die Untersuchung verschiedener Varianten, die unter Abwägung aller zu berücksichtigende n Belange dieses Ziel am besten erfüllt , eine der wesentlichen Aufgaben. Gegenstand der zu vergebenen Leistungen sind - Planungsleistungen Lph 1 bis 4 nach HOAI 2021, Teil 3, Objektplanung: • Verkehrsanlagen • Ingenieurbauwerke - optionale Planungsleistungen Lph 1 bis 4 nach HOAI 2021, Teil 4, Fachplanung: • Tragwerksplanung • Technische Ausrüstung - optionale Planungsleistungen Lph 5 bis 7 nach HOAI 2021, Teil 3, Objektplanung: • Verkehrsanlagen • Ingenieurbauwerke - optionale Planungsleistungen Lph 5 bis 6 nach HOAI 2021, Teil 4, Fachplanung: • Tragwerksplanung - optionale Planungsleistungen Lph 5 bis 7 nach HOAI 2021, Teil 4, Fachplanung: • Technische Ausrüstung - Vermessungsleistungen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 31.12.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.