AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Ludwigsburg, Ludwigsburg
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
- Frist (Submission)
- 01.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 533.910 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Neuffener Str. 149, 72622 Nürtingen, NT, JWS, Geb. 4, Mensa, Generalsanierung, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Die Mensa der Johannes-Wagner-Schule (JWS) Nürtingen ist sanierungsbedürftig und weist v.a. Defizite in folgenden Bereichen auf: -Brandschutz -Gebäude- sowie Küchentechnik -Raumakustik -Gebäudehülle -Hygienische Anforderungen an Küche/Ausgabe/ Ablauforganisation -Drainage Vor diesem Hintergrund soll eine Brandschutz- und Generalsanierung durchgeführt werden. Ziel ist es, am Campus der JWS im Bestandsgebäude eine moderne, effektive und wirtschaftliche Essensversorgung sicherzustellen. Kostenziel: Für das Projekt "Generalsanierung Mensa" sind Mittel (BWK) von ca. 5.300.000Euro brutto (ohne Interim,brutto) Kostengruppe 300+400 entsprechend DIN 276-1: 2008-12 vorgesehen. Terminziel: Planungsbeginn: 3.Quartal 2026 Vorlage Bauunterlage (auf Basis LPH 3): Januar 2027 Voraussichtlicher Baubeginn (Baustelle): 2.Quartal 2029 Voraussichtliche Fertigstellung in Abhängigkeit vom Sanierungskonzept.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.08.2026
- Ende
- 30.06.2033
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.