AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau einer Fußgängerbrücke über die Kuhbrücksau in Schönberg (Holstein)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Schönberg, Schönberg (Holstein)
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221110 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Bauvorhaben ist Teil des Gesamtprojekts "Neubau der Binnenpromenade Kalifornien (T-Konzept)", das mit Mitteln aus dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert wird. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine 3-feldrige Fußgängerbrücke in Holzbauweise. Das Bauwerk schmiegt sich an eine Stahlbeton-Bestandsbrücke an, welche die Gemeindestraße von Schönberg nach Kalifornien über den wasserführenden Graben Kuhbrücksau führt. Die Spannweiten der Fußgängerbrücke betragen 12,6m / 7,6m / 6,1m. Am südlichen Ende befindet sich zudem ein 2,6m langer Kragarm. Der Überbau besteht aus zwei parallelen Längsträgern in Brettschichtholz, zwischen denen Querträger aus Stahl spannen. Auf diesen laufen Längsrippen aus Vollholz, welche den Holzbelag der Brücke tragen. Der Holzbelag wird auch über die ostseitige Kappe der Bestandsbrücke fortgeführt, wobei er dort mittels einer Unterkonstruktion aus Edelstahl direkt auf dem Asphalt abgelegt werden kann. Die Gründung des Bauwerks erfolgt am Südende über ein Streifenfundament entlang der Straße und ein Einzelfundament, welches die beiden Hauptträger stützt. Am Nordende befindet sich ein Widerlager. Zwischen den beiden Endauflagern liegen die Längsträger auf zwei Stahlträgern auf, welche als Kragträger an die Widerlagerwände der Bestandsbrücke angebunden werden und in Brückenquerrichtung spannen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.10.2024
- Ende
- 28.02.2025
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Schwalbe Baugesellschaft mbH & Co.KG
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.