Mehr Details
Plön_SAN_2025
Stadt Plön, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 4, Planen & Bauen · Plön · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenPlön_SAN_2025🏆 GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH · Kiel
- GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH · Kiel
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße" der Stadt Plön
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Schleswig-Holstein passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Angebote sind elektronisch abzugeben. Hinweis: Soweit bei einzelnen Eignungskriterien der Text erscheint "Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet" (verbunden mit einer Angabe zur Gewichtung), bezieht sich das auf die Auswahlkriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gem. § 51 VgV und Abschnitt V.6. (Tz. 254 ff.) der Bewerbungsbedingungen. Soweit kein solcher Text mit Gewichtung erscheint, heißt das, dass das Eignungskriterium nur für die Eignung dem Grunde nach (und insoweit allerdings auch für den Zugang zur Angebotsphase) bedeutsam ist. Die Terminologie und Struktur sind durch die neuen eForms-Formulare der EU bedingt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Kategorisierung der Eignungskriterien EK-III (Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung) und EK-IV (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) als "Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsaufträge" bzw. "Eintragung in das Handelsregister" unbeachtlich ist. Die Auswahl einer passenden bzw. passenderen Kategorie ist auf der E-Vergabeplattform dtvp nicht verfügbar.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Honorar 35 %Preis
Höhe des Honorars
-
Projektverständnis und Methodik 25 %Qualität
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (10 %), Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (5 %), Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (5 %), Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (5 %)
-
Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams 20 %Qualität
Qualifikation (10 %), Organisation des Projektteams (10 %)
-
Qualität des Vertragsmanagements 20 %Qualität
Qualität des Managements von Fördermitteln (5 %), Methodik der Terminplanung und -sicherung (5 %), Methodik der Kosteneinhaltung (5 %), Methodik der Abrechnung und des Nachweises des entstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (5 %).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 222.000 €1 Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 196 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbHZuschlagswert 222.000 €1 Veröffentlichung
- 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →