AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sportplatzbauarbeiten im Sport- und Freizeitzentrum ´Erbstromtal´ in Ruhla- Thal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Ruhla
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Ruhla; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Carl-Gareis-Straße 16; Postleitzahl: 99842; Ort: Ruhla; Land: DE; Telefon: +49 3692982841; Fax: +49 3692963317; Internet-Adresse: https://www.ruhla.de/; E-Mail: i.endler@ruhla.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Sportplatzbauarbeiten e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Sport- und Freizeitzentrum ´Erbstromtal´ ; Straße, Hausnummer: Am Sportplatz 10; Postleitzahl: 99842; Ort: Ruhla-Thal; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Sportplatzbauarbeiten ´ab Erdbaugrundplanum´: Erstellen einer 375-m- Rundlaufbahn mit Kunststoffbelag Typ A, 4 Laufbahnen + 4 Sprintstrecken mit Kugelstoß- und Weitsprunganlage Großspielfeld ´Fußball´mit Vollkunststoffrasen und Seitenbereichen, ebenfalls Vollkunststoffrasen (insges. 8.057 m²) Erstellen Sitztribüne, 4 Stufen a´ 15 m, mit Schalensitzen Herstellen einer Treppe, 9 Stg, B 200 cm Vorbereitung Beleuchtung: 6 Mastfundamente gem. statischer Berechnung Lieferung und Einbau von 2 Fertigteilgaragen Erstellen einer Beregnungsanlage 13+3, mit Zisterne und Steuerung Wegebauarbeiten, ca. 1.600 m² Geländemodellierung und Rasenansaat, ca. 3.800 m² g) Es werden Planungsleistungen gefordert: Werkplanung ´Beregnungsanlage´ Einholen Statik für Fertigteilgaragen Werkplanung Sitztribüne h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 02.05.2024, Ende: 30.10.2024, Terminangaben sind als ´Richttermine´ zu verstehen; Fertigstellung in 2024 unbedingt notwendig! j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Nebenangebote sind für den Titel 3.5.1. ausgeschlossen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2891854/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 21.02.2024, 14:00 Uhr; Bindefrist: 31.03.2024 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 21.02.2024, 14:15 Uhr; Ort: siehe Vergabestelle, 2.OG; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: nicht angegeben u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: 5% Vertragserfüllung 3% Gewährleistung v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: VHB 124 (Teil der Ausschreibungsunterlagen) oder Präqualifikationsnachweis x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Wartburgkreis; Bereich/Abteilung: Bauordnungsamt - Amtsleiter Herr Arnold; Straße, Hausnummer: Erzberger Allee 14; Postleitzahl: 36433; Ort: Bad Salzungen; Internet-Adresse: https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/aemter-und-einrichtungen/bauordnungsamt; E-Mail: bauordnung@wartburgkreis.de Sportplätze/ Sportgeräte
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor