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Samtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer
Samtgemeinde Schwarmstedt · Schwarmstedt · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSamtgemeinde Schwarmstedt - Neubau eines Feuerwehrhauses in Bothmer🏆 Planungsgruppe Niemeyer GmbH · Walsrode
- Planungsgruppe Niemeyer GmbH · Walsrode
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Neubau eines Feuerwehrhauses in Stahlhallen- oder Modulbauweise mit ca. 660 m² BGF und Außenanlagen.
- Budget von 2.000.000 EUR für Planung, Errichtung, Möblierung und Baunebenkosten.
- Ziel ist die Fertigstellung und Indienststellung bis Ende 2027.
- Anforderungen umfassen Technik, Barrierefreiheit, Einsatzabläufe, regenerative Energien und Lärmschutz.
- Es wird ein integriertes Angebot für Planung und Errichtung erwartet, das Kosten- und Terminsicherheit bietet.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Samtgemeinde Schwarmstedt plant den Neubau des Feuerwehrhauses Bothmer. Ziel des Vorhabens ist der Neubau eines modernen, funktionalen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Bothmer auf Grundlage aktueller Anforderungen an Technik, Barrierefreiheit, Einsatzabläufe und Arbeitsbedingungen. Um die Kosten für den Neubau möglichst gering zu gestalten, soll dieses Objekt in Form einer Stahlhallenfertigkonstruktion bzw. in Modulbauweise errichtet werden. Die Notwendigkeit des Neubaus ergibt sich dabei u. a. aus dem vorliegenden Feuer-wehrbedarfsplan, welcher dem bisherigen Feuerwehrhaus Bothmer einen erheblichen Renovierungs- und Erweiterungsbedarf attestiert. So ist z. B. der Umkleidebereich der Einsatzkräfte direkt in die Fahrzeughalle integriert und hier folglich keine Geschlechtertrennung möglich. Ferner sind keine Duschen zur Grobreinigung vorhanden. Darüber hinaus sind nahezu keine Parkplätze für die Einsatzkräfte rund um das Feuerwehrhaus vorhanden. Außerdem ist in der Fahrzeughalle keine Abgasabsaugung vorhanden und die vorhandenen Hallentore bzw. die Einsatzfahrzeugstellplätze von ihrer Dimensionierung her so klein, dass sie moderne Feuerwehrfahrzeuge nicht aufnehmen können. Das ebenfalls in der Beschaffung befindliche neue TSF-W könnte daher im Bestandsgebäude gar nicht mehr untergebracht werden. Es bestehen also diverse funktionale Mängel, deren umfassende nachhaltige Behebung wirtschaftlich nur durch einen Neubau zu erreichen scheint. Es ist geplant, das Feuerwehrhaus entlang der "Bothmersche Straße" (K 106) mit Anschluss an die "Alte Dorfstraße" (Gemeindestraße) im zu errichten. Dies führt in im Ortsteil Bothmer nur zu einer geringen Veränderung der Fahrzeiten, da auch der neu geplante Standort in der Ortsmitte liegt. Weiterhin wird der Ortsteil mit einer Fahrzeit von 3 Minuten abgedeckt und die Eintreffzeit von 10 Minuten planerisch eingehalten. Der Neubau soll auf dem gemeindeeigenen 12.010 m² großen Grundstück (Flur 2, Flurstück
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Lösungsvorschlag 40 Pkt.Qualität
Städtebauliches und architektonisches Konzept 10 % Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms sowie innere und äußere Erschließung 15 % Energiestandard und nachhaltige/ökologische Ausrichtung des Entwurfes einschließlich der Folgekosten 5 % Überlegungen zur terminlichen Umsetzung des Bauvorhabens anhand eines Rahmenterminplans 5 % (Kurze) Analyse des aktuellen Kostenrahmens 5 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Honorarangebot 30 Pkt.Preis
Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Generalplanungsleistungen auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten und die Bewertung der Leistungsphasen bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar für 100% - die BGF des eigenen Lösungsvorschlags (Brandschutz) - Bruttorauminhalt und Rauminhalt Innenraum des eigenen Lösungsvor-schlags (Raumakustik) - Nebenkostenpauschale - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 Pkt.Qualität
Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
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Qualität des Projektteams 10 Pkt.Qualität
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Samtgemeinde und ggf. Vertreter(n) der Nutzer (Feuerwehr). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 153 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Planungsgruppe Niemeyer GmbHZuschlagswert 278.863 €1 Veröffentlichung
- 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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