AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/auftraege/suche-ueber-vergabestellen/Stiftung%2520Donauschw%25C3%25A4bisches%2520Zentralmuseum/2881249) · Abgerufen am 19.09.2026 19:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21609792/

Ausstellungsproduktion, Ausstellungsbau, -druck und -montage

Notice-ID: 21609792

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Donauschwäbisches Zentralmuseum
Veröffentlicht
19.02.2024
Frist (Submission)
14.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Kultur & Veranstaltungen

Beschreibung

Der Auftraggeber Stiftung Donauschwäbisches Zentralmuseum, Schillerstr., 1, 89077 Ulm, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer DZM Ausstellungsproduktion Schwerer Stoff zu der am 18.01.2024 06:00 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2881249) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Ausstellungsproduktion, Ausstellungsbau, -druck und -montage" folgendes bekannt: Aufhebung von Vergabeverfahren gem. § 48 (1) 3 UVgO Sehr geehrte Damen und Herren, das Vergabeverfahren über Ausstellungsproduktion, Ausstellungsbau, -druck und -montage ist aufgehoben worden, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde Für die Leistung wird nun, mit angepassten Vergabeunterlagen in den nächsten zwei Wochen eine Ausschreibung nach § 9 UVgO erneut durchgeführt. Daran können Sie gerne teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Verwaltung DZM Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Organisation von Veranstaltungen,Messestände/ Ausstellungen (Auf- und Abbau)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).