AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entleerung von Gruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Krefeld 2025/2026, inkl. Abfuhr
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunalbetrieb Krefeld AöR, Krefeld
- Veröffentlicht
- 17.07.2024
- Frist (Submission)
- 23.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Stadtgebiet umfasst zurzeit 495 abflussfreie Gruben und 443 KKA. Basierend auf den Werten der letzten Jahre ist mit einer Menge von ca. 6200 m3 pro Jahr zu rechnen. Der ausgeschriebenen Abfuhrmenge für 2025 liegt eine vorsichtige Prognose zugrunde, die gleichwohl mit Unsicherheiten behaftet ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Abfuhrmengen von Jahr zu Jahr abnehmen. Das ausgeschriebene Volumen ist unverbindlich und kann sowohl über- als auch unterschritten werden. Es handelt sich um Gruben und KKA mit unterschiedlichem Fassungsvermögen, die mit unterschiedlicher Häufigkeit entleert werden müssen. Die zu entleerenden Gruben und KKA sind im Stadtgebiet von Krefeld hauptsächlich in den Randgebieten installiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gruben und KKA teilweise nur über feldwegartige Straßen anfahrbar sind. Des Weiteren müssen in den Teilbereichen, wo Gruben und KKA nicht anfahrbar sind, entsprechend lange Schlauchleitungen ausgelegt werden, im Durchschnitt ca. 40 m. Für einige wenige Gruben und KKA sind Schlauchlängen bis 120 m vorzuhalten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 35 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.