AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 21:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21692144/

Sportplatzbauarbeiten im Sport- und Freizeitzentrum ´Erbstromtal´ in Ruhla- Thal

Notice-ID: 21692144

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Ruhla
Veröffentlicht
05.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Auftraggeber Stadtverwaltung Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, 99842 Ruhla, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 2023-Ruhla-BA-03-03.1 zu der am 02.02.2024 11:34 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2891854) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Sportplatzbauarbeiten im Sport- und Freizeitzentrum ´Erbstromtal´ in Ruhla- Thal" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausschreibung zum Los 3, Sportplatzbauarbeiten, Vergabenummer 2023-Ruhla-03-03.1, vom 02.02.2024, wird mit Wirkung vom heutigen Tag aufgehoben. Begründung: Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden, weil Leistungspositionen in Bezug auf von der Auftraggeberin gewünschte Kennzeichen, welche die zukünftigen Unterhaltsaufwendungen des Endproduktes betreffen (zur Minimierung der Unterhaltungskosten) auskömmlicher beschrieben werden müssen. Es ist beabsichtigt, nach der erfolgten Änderung eine Beschränkte Ausschreibung unter den Bietern des Verfahrens vom 2. Februar 2024 durchzuführen. Diese Mitteilung ist abschließend. i.A. Marko Schurig/ DANE Landschaftsarchitektur für Stadtverwaltung Ruhla Sportplätze/ Sportgeräte

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).