AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYMPYA/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 10:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/216fcc29-c33e-42cc-9c6e-db0d1a849a6b/

Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege

Notice-ID: 216fcc29-c33e-42cc-9c6e-db0d1a849a6b · Procedure-ID: f2c13799-2379-4d6d-8529-4f4cde8f2b48

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Erfurt
Veröffentlicht
11.10.2026
Frist (Submission)
27.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98341140 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hausmeisterdienstleistungen, Kehr- und Winterdienste und Außenanlagenpflege für die Objekte der AOK PLUS

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Region Dresden

Erfüllungsort
Dresden

Los 2 — Region Chemnitz

Erfüllungsort
Chemnitz

Los 3 — Region Leipzig

Erfüllungsort
Leipzig

Los 4 — Region Ostthüringen

Erfüllungsort
Jena

Los 5 — Region Westthüringen

Erfüllungsort
Erfurt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2027
Ende
30.04.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).