Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis zur Eignung kann ganz oder teilweise durch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Präqualifizierte Bieter müssen zusätzlich 3 Referenzen für vergleichbare Projekte vorlegen, wenn sie sich für Leistungsbereiche bewerben, für die sie nicht präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Einzelnachweise gem. VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1-9.
Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist die Erbringung des Nachweises zur Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärungen dienen als vorläufiger Nachweis und sind auf Verlangen der Vergabestelle durch Einzelnachweise gem. VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1-9 mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen.