AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 06:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/218a4d80-0a13-4832-9aa3-55c7dcc8a053/

Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 331-25

Notice-ID: 218a4d80-0a13-4832-9aa3-55c7dcc8a053 · Procedure-ID: e7db6eea-1e68-46b3-8d6c-0cc338fbbe07

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für die Siedlung in München Neuherbergstraße/Rockefellerstraße, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, in 2 Losen Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen: Los 1 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans, Los 2 Planungsleistungen für die Aufstellung eines Grünordnungsplans zu vergeben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
31.07.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).