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Projekt 1002: Smart Connectivity (SmaCo)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
GWT-TUD GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Untersuchung und Bewertung von Kommunikationstechnologien für Smart City IoT-Infrastrukturen.
- Ergebnisse sollen als Entscheidungshilfen und Handlungsempfehlungen aufbereitet werden.
- Der CPV-Code 72000000 deutet auf IT-Dienstleistungen hin.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Mit zunehmender Digitalisierung im kommunalen Umfeld und dem daraus folgenden steigenden Einsatz von Kommunikationstechnologien im Smart City Bereich, ist eine sichere und zuverlässige Kommunikation aller Geräte und Systeme unerlässlich. Aus diesem Grund soll eine Untersuchung und Bewertung von marktrelevanten modernen Kommunikationstechnologien, Infrastrukturen und Protokollen hinsichtlich ihrer Einsatzpotenziale zur Bereitstellung von Konnektivität für kommunale IoT-Infrastrukturen untersucht werden. Die in realitätsnahen Tests im Rahmen dieses Projektes gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden anschließend in Form von Hilfestellungen, Entscheidungshilfen oder Handlungsempfehlungen den betroffenen Akteuren (z.B. Stadtwerke und kommunale Verwaltungen) zur sicheren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung 50 %Qualität
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
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Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung 50 %Preis
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GWT-TUD GmbHZuschlagswert 331.127 €1 Veröffentlichung
- 27.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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