AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 09:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/21da8e63-6df6-4a78-b9f7-f95ff7988e26/

Erstellung des Magazins der nordrhein-westfälischen Polizei "Streife

Notice-ID: 21da8e63-6df6-4a78-b9f7-f95ff7988e26 · Procedure-ID: ba16751d-95ce-4efb-8c21-afae177a07fa

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Stammdaten

Auftraggeber
Ministerium des Innern des Landes NRW, Düsseldorf
Veröffentlicht
25.11.2025
Frist (Submission)
16.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
250.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die "Streife" ist das seit 1962 erscheinende Mitarbeitermagazin der nordrhein-westfälischen Polizei. Als zentrales Medium der Mitarbeiterkommunikation der nordrhein-westfälischen Polizei soll die Streife vor allem informieren. Zielgruppe der Streife sin in erster Linie die Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Polizei. Daneben richtet sich die Streife auch an ehemalige Beschäftigte sowie an Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Politik, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger. Leistungsgegenstand

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).