AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe der Mittagsverpflegung für zwei Schulen in Trägerschaft der Stadt Rathenow ab dem Schuljahr 2024/2025
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Rathenow, Rathenow
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- Frist (Submission)
- 09.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 55523100 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Rathenow beabsichtig erneut zum Schuljahr 2024/2025 die Mittagsverpflegung an zwei Schulen neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von Schülerinnen und Schülern an zwei Schulen in Trägerschaft der Stadt Rathenow mit einem gesunden, kind- und altersgerechten Mittagessen. Hierzu sind folgende Leistungen zu erbringen: Herstellung, Lieferung und optional die Ausgabe von Schulmittagessen für die Dauer von 3 Jahren, mit der Option zu Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr. Die Ausschreibung enthält zwei Lose. Angebote ohne Ausgabe des Essens werden nur berücksichtigt und gewertet, sofern keine anderen Angebote vorliegen. Diese Leistung wird auf der Grundlage der Vergabeverordnung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben. Das bedeutet, dass zunächst die Bieter ihr Interesse an der Leistungserbringung in Form eines Teilnahmeantrags bekunden. Anschließend wird die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes versendet.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.10.2024
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.07.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energeie (MWAE), Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.