Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) nach § 6 Abs3 Nr. 2 und 3 VOB/A erbracht werden.