AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 19:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22100506/

Karl Schmidt-Rottluff Haus, Fliesen- und Plattenarbeiten

Notice-ID: 22100506

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Stammdaten

Auftraggeber
KommunalBau Chemnitz GGG mbH
Veröffentlicht
22.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: KommunalBau Chemnitz GGG mbH; Straße, Hausnummer: Clausstraße 10/12; Postleitzahl: 09116; Ort: Chemnitz; Land: Deutschland; E-Mail: info@fliesen-gmbh-walter.de; Telefonnummer: +49 3715330; Fax: +49 37153331009 2. Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 3. Auftragsgegenstand: Karl Schmidt-Rottluff Haus, Fliesen- und Plattenarbeiten 4. Orte der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Karl Schmidt-Rottluff Haus; Straße, Hausnummer: Limbacher Straße 382; Postleitzahl: 09116; Ort: Chemnitz; Land: Deutschland 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Einbau von ca. 25 m2 Wandfliesen, Zementfliesen 15 x 15 cm Einbau von ca. 63 m2 Bodenfliesen, Zementfliesen 15 x 15 cm Reinigen und Aufarbeiten Bestandsfliesen Windfang ca. 3,5 m2 Einbau einer Sauberlaufzone im Windfang 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 05.08.2024 bis 30.09.2024 7. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Sonstiges: nicht angegeben Fliesen/ Platten

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).