Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben nach § 6a und § 6b VOB/A (bzw. Präqualifikationsverzeichnis) und zu den für die Ausführung vorgesehenen Personal und der Ausrüstung zu machen.
DVGW-Bescheinigung nach Arbeitsblatt GW 301 Gruppe W3, Arbeitsblatt GW 302 Gruppe R2 und GN2