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ESTW Flörsheim, Bauleistungen KIB Signalausleger
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung Signalausleger - Bereiche Flörsheim und Hochheim🏆 KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · Wilsdruff
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Los 2 VergebenErrichtung Signalausleger - Bereich Abzw Kostheim🏆 KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · Wilsdruff
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Los 3 VergebenErrichtung Signalausleger - Bereich Mainz-Kastel🏆 KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · Wilsdruff
- KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau · Wilsdruff
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts ESTW Flörsheim wird die Stellwerkstechnik auf Teilabschnitten der Strecken 3603 und 3525 sowie der Strecke 3531 erneuert. Für die Anordnung der Signale werden aufgrund des vorhandenen Gleisabstands Signalausleger erforderlich. Die hiesige Ausschreibung umfasst die Bauleistungen für die Errichtung der Signalausleger sowie die erforderlichen Begleitarbeiten (u.a. Vegetationsmaßnahmen und Kampfmittelsondierungen)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
6 Veröffentlichungen
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung
- 11.05.2026 02: Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen.//
- 08.04.2026 011:Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen.
- 07.04.2026 04:Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen.// 01:Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt, zu der im betroffenen Los auch die Anpassung von Lärmschurzwänden durch eine Spezialfirma als Zusammenhangsmaßnahme zählt, und somit auch am besten dafür geeignet, die zusätzlichen Maßnahmen zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen.
- 12.02.2026 7: Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. / 8 : Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen.
- 09.01.2026 1, 2, 3, 4, 5, 6 1 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen. 2 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen. 3 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen. 4 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen. 5 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen. 6 Der AN ist für die Bauleistung "KIB Signalausleger" beauftragt und somit auch am Besten dafür geeignet die kurzfristig anfallenden zusätzlichen Baumaßnahmen vor Ort durchzuführen und zu übernehmen. Ein Wechsel des ANs ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die zus. Leistungen durchführen zu lassen. Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Bauabläufen eingewiesen werden. Zusätzlich sind die erforderlichen Baugeräte und das erforderliche Personal i.d.R. nicht kurzfristig oder nur mit erheblichen Mehrkosten zu beschaffen. Dies würde zudem zu erheblichen Verzögerungen im Projektverlauf führen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 47 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KÖNIGBAU GmbH - Ingenieurbau Bahnbau Tiefbau1 Veröffentlichung
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.601 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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