AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 08:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22209500/

Lieferung und Installation einer Inspizientenanlage

Notice-ID: 22209500

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Stammdaten

Auftraggeber
Saarländisches Staatstheater GmbH
Veröffentlicht
12.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Kultur & Veranstaltungen

Beschreibung

Der Auftraggeber Saarländisches Staatstheater GmbH, Schillerplatz 1, 66111 Saarbrücken, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer VS1/2024 zu der am 30.04.2024 09:36 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2942922) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Lieferung und Installation einer Inspizientenanlage" folgendes bekannt: Leider muss die Saarländisches Staatstheater GmbH von der Möglichkeit des § 48 UVgO Gebrauch machen und das Vergabeverfahren aufheben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Das einzige Angebot vom 02.06.2024 beläuft sich auf 248.990,20 € netto bzw. 296.298,34 € brutto und damit über dem derzeit geltenden Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs i.H.v. 221.000,00 €. Unter diesen Gesichtspunkten könnte eine Zuschlagserteilung aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen bedenklich sein. Vor Durchführung des Vergabeverfahrens hat die Vergabestelle im Rahmen der Markterkundung ein Angebot eingeholt, welches sich auf 157.697,37 € netto bzw. 187.659,87 € brutto beläuft. Zudem liegt das eingegangene Angebot über dem vom Aufsichtsrat genehmigten Rahmen. Die Saarländisches Staatstheater GmbH kann den Preis somit nicht stemmen. Andere Angebote liegen nicht vor. Die Aufhebung des Vergabeverfahren ist damit unerlässlich. Wir bedauern diese Entscheidung. Veranstaltungstechnik

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).