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RVM Heilbronn Neckarsulm Lph 5-9
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
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Zur Verbesserung der Mobilität in den verkehrlich bedeutsamen Regionen Baden-Württembergs führt das Ministerium für Verkehr unter seiner Federführung ein Regionales Verkehrsmanagement ein. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung zuständigkeits-, verkehrsträger- und gebietsübergreifender Verkehrssteuerungsmaßnahmen, um den Verkehr sicherer, nachhaltiger und leistungsfähiger zu gestalten. Die im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen sollen künftig durch die derzeit im Aufbau befindliche Verkehrsmanagementzentrale Baden-Württemberg (VMZ BW) betrieben und umgesetzt werden. Das Regionale Verkehrsmanagement bildet damit eine wesentliche fachliche Grundlage für den Betrieb der VMZ BW. Die Umsetzung regional abgestimmter Verkehrssteuerungsstrategien über die VMZ BW ist zugleich ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, ohne dass hierfür zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Einführung und der Betrieb der VMZ BW wurden vor diesem Hintergrund als gesetzliche Pflichtaufgabe des Ministeriums für Verkehr verankert. Regionales Verkehrsmanagement wird derzeit in folgenden Regionen umgesetzt bzw. vor-bereitet: - Stuttgart - Rhein-Neckar - Heilbronn Neckarsulm - Walldorf Wiesloch - Aalen Heidenheim - ab 2027: Mittelbaden Nachdem die Grundlagenplanung (Lph 1 - 3) für die Einführung des Regionalen Verkehrsmanagements im Großraum Heilbronn Neckarsulm weitestgehend abgeschlossen wurde (Restarbeiten bis zur Aufforderung zum Erstangebot am 28.08.2026 geplant), soll nun die nächste Projektphase ausgeschrieben und beauftragt werden. Das Vorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau der VMZ BW. In der kommenden Projektphase sollen die bislang entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen weiter konkretisiert sowie die fachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für deren spätere Umsetzung über die VMZ BW geschaffen werden. Die bislang erarbeiteten Ver
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für Regionales Verkehrsmanagement (RVM) im Großraum Heilbronn Neckarsulm.
- Leistungsumfang beinhaltet Öffentlichkeitsarbeit, Illustrationen und Pilotprojekte für vernetzte Verkehrssteuerung und intelligente Lichtsignalanlagen.
- Europaweite Vergabe im nicht offenen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr.
Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für ein Regionales Verkehrsmanagement (RVM) im Großraum Heilbronn Neckarsulm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 500 Pkt.Preis
Siehe Vergabeunterlagen.
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Kommunikations- und Darstellungskonzept für das Beispielfeld "Intelligente Lichtsignalanlagen" 50 Pkt.Qualität
Siehe Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen-, und EUR 1.500.000 Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung und den Angaben aus Kapitel 1 des Bewerbermomorandums in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen: - enthaltene "Leistungsdisziplinen": (A) Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement Planung oder Umsetzung verkehrssteuernder Strategien oder Maßnahmen (z. B. Netzsteuerung, Koordinierung, Verkehrsleitsysteme) im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements gemäß Auftragsbekanntmachung und Kapitel 1 des Bewerbermemorandums (B) Leistungsphasen 5-9 Verkehrstechnik Mindestens Leistungsphasen 5-9 im Bereich Verkehrstechnik, insbesondere bei Erstellung, Optimierung oder Parametrierung von Lichtsignalanlagenprogrammen mit ÖPNV-Priorisierung (C) Verkehrsmodell Anwendung, Fortschreibung, Kalibrierung oder Aufbau eines mikro-, meso- oder makroskopischen Verkehrsmodells. (D) C-ITS / digitale verkehrstechnische Systeme Projekte mit C-ITS-Architektur, Testfeldern, digitalen Schnittstellen (OCIT, DATEX II) oder intelligenter Ampel-/Backend-Infrastruktur Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz). Die Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unter-nehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die (ggf. kumulierte) Mindestreferenz wird wie folgt bewertet: - zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Referenzplanungsleistung (A) bis (D) enthaltene Leistungsdisziplinen: (E) Moderation heterogener Akteurslandschaften Nachweis von Koordination/Moderation verschiedener Behörden, Kommunen oder externer Partner. Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (F) Grafik- und Visualisierungsleistungen Erstellung verkehrsbezogener Visualisierungen, Infografiken oder Simulationsdarstellungen Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (G) Internet-/Informationsauftritt Mobilität Aufbau oder Pflege eines projektbezogenen Webauftritts oder Informationsportals Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Enthalten 2 Punkte * Für den Fall, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere kumulierte Referenzen nachgewiesen wird, erfolgt die Bewertung der Auswahlkriterien (E) bis (H) ausschließlich anhand derjenigen Referenz, die die höchste Punktzahl nach den Auswahlkriterien (E) bis (H) erzielt. Eine referenzübergreifende Kumulation der Bewertungskriterien (E) bis (H) findet nicht statt. Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet ggf. das Los.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 17.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 524 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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