AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22456354/

Kooperation FVEE-Jahrestagung 2024

Notice-ID: 22456354

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Stammdaten

Auftraggeber
Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, 52425 Jülich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Veröffentlicht
30.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Information über den vergebenen Auftrag "Kooperation FVEE-Jahrestagung 2024" gemäß § 30 Abs. 1 UVgO Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Bei dem gegenständlichen Auftragsgegenstand handelt es sich um eine Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Mitwirkendem und dem ForschungsVerbund Erneuerbare Energien (FVEE) als Ausrichter der FVEE-Jahrestagung 2024, die am 08. und 09. Oktober 2024 im Hybridformat mit Präsenzveranstaltung in Berlin und parallelem Online-Streaming stattfindet. Die durch den Veranstalter zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Durchführung zweier Sessions sowie einer Posterausstellung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Rahmen der FVEE-Jahrestagung 2024, der Konzeption und inhaltlichen Vorbereitung der entsprechenden Programmpunkte, der Bereitstellung von Veranstaltungsinfrastruktur und Catering, der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung sowie einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich, 52425 Jülich führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Scharnhornstraße 34-37, 10115 Berlin druch. Hybride Veranstaltung

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).