AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/225181a1-bf79-414c-bcc8-befbf54ec19b) · Abgerufen am 24.10.2026 02:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/225181a1-bf79-414c-bcc8-befbf54ec19b/

Geophysikalische Vermessung von Setzungspegeln im Bereich SB Lohsa II und Spreetal (Blunodamm)

Notice-ID: 225181a1-bf79-414c-bcc8-befbf54ec19b · Procedure-ID: b13d1aa7-3997-42be-915e-8f8e300eb348

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
16.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71250000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
438.521 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es sind regelmäßig insgesamt ca. 12 Geschossmarkenpegel geophysikalisch zu vermessen (ca. 9 Stück am SB Lohsa und ca. 3 Stück auf dem Blunodamm in Spreetal). Die Messungen haben vierteljährlich zu erfolgen. Um die Messgenauigkeit zu erhöhen, sind in Vorbereitung der Messungen die ca. 12 Setzungsmesspegel mit dem Permanenten Teufenreferenzsystem (PTRS) auszurüsten. Des Weiteren sind Altunterlagen zu recherchieren und aufzuarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bohrlochmessung Storkow GmbH
Vertragsabschluss
15.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).