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Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels - Durchführung der denkmalgerechten Sanierung südlicher Westflügel und Südflügel, sowie der Außenanlagen - Los 316a Fassadensanierung 1.BA
Stadt Weißenfels · Weißenfels · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
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Beim Schloss Neu-Augustusburg handelt es sich um einen 3-geschossigen, unterkellerten Mauerwerksbau aus Naturstein mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die Decken über dem Keller- und Erdgeschoss sind Sandstein- Gewölbedecken, die Decken über dem 1. und 2. Obergeschoss sind Holzbalkendecken. Die Lastabtragung der Decken erfolgt über die Außenwände und die Mittelwand (im Kellergeschoss über massive Gewölbepfeiler). Die Erschließung des Gebäudes erfolgt bisher über das Haupttreppenhaus im Schnittpunkt zwischen Südflügel und Westflügel, sowie über eine historische Wendeltreppe. Aufgrund des baulichen Zustands sind der Südflügel und südl. Westflügel des Schlosses aktuell nicht nutzbar und mussten bereits bautechnisch ertüchtigt bzw. gesichert werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits statische Ertüchtigungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Bausubstanz durchgeführt. Zudem wurde der komplette Dachstuhl inklusive Dacheindeckung bereits erneuert. Unabhängig der bisher geleisteten Sanierungsmaßnahmen sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten aufgrund der zu verzeichnenden Schadensbilder in Decken, Gewölben, Wänden, Fundamenten und Dach zwingend erforderlich. Mit der Sanierung des Schlosses sind umfassende Sanierungsmaßnahmen der Fassade und der Innenräume, also auch wichtige statisch-konstruktive Ertüchtigungsmaßnahmen, verbunden. Ein weiteres primäres Ziel der Sanierung ist die Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Schlosses Neu-Augustusburg, 1. Bauabschnitt.
- Umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an Fassaden, Decken, Gewölben, Wänden und Fundamenten sind erforderlich.
- Ziel ist die Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung des Schlosses.
- Nachweise über denkmalpflegerische Erfahrung und die Durchführung vergleichbarer Sanierungsprojekte sind essenziell.
Die Ausschreibung betrifft die denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Schlosses Neu-Augustusburg in Weißenfels (Los 316a, 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 28.01.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.. Bei präqualifizierten Unternehmen sind für die benannten anderen Unternehmen keine Unterlagen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, werden nur bei begründeten Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder die EEE, mitunter ergänzt durch die Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Vergabeunterlage bei. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 2 VOB/A EU zu machen: - Beschreibung des Leistungsprofils des Unternehmens - Bestätigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zu Personen-Sach- und/ oder Vermögensschäden über die auszuführenden Leistungen mit einer Gültigkeit bis zum geplanten Bauende Des Weiteren sind von jedem Nachunternehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die folgenden Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung/ EEE/ PQ-Nachweis Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Ausschreibungsunterlagen). Eigenerklärungen für folgende Eignungsanforderungen: > Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden > Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen > Erklärung über die Eintragung im Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder ggf. keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht > Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. > Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: > Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. > Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist > Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. > Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. > Das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und das Unternehmen nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. > Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen > Erklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Die Bescheinigungen (Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen) umfassen die folgenden Angaben: > drei Referenznachweise (Referenzbestätigungen) aus den letzten fünf Kalenderjahren mit vergleichbaren Leistungen; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung > Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal > Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer > Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt > Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz > Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/ Saale Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.05.2026 Auch in service.bund.de publiziert
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
Auftragnehmer H & B Bau GmbHZuschlagswert 103.904 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.605 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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