Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in die Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis bestimmte Eigenerklärungen auf dem gesonderten Formblatt „Eignung“ der Vergabeunterlagen abzugeben
Von den Bietern der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen auf Verlangen durch Bescheinigungen zu bestätigen
Darüber hinaus sind zum Nachweis der Eignung weitere Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A im Wege eines Einzelnachweises zu machen