Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Die durch NAN-Firmen zu erbringenden Leistungen sind mit der Angebotsabgabe zu benennen (Formblatt 233).