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Rahmenvertrag IT-Zubehör und IT-Kleingeräte
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Rahmenvertrag IT-Zubehör und IT-Kleingeräte mit einer Laufzeit von 4 Jahren
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist ein Rahmenvertrag für IT-Zubehör und IT-Kleingeräte.
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
- Die Lieferung erfolgt an Standorte in Berlin und bundesweit.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die DRV Bund Einkaufsmanagement schreibt einen Rahmenvertrag für IT-Zubehör und IT-Kleingeräte mit einer Laufzeit von 4 Jahren aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Angebotswertungspreis diverser Komponenten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter / die Bietergemeinschaft gegen geltendes Recht, so haben diese die Vergabestelle unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bieter / die Bietergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 70 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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