AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 03:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2274ee05-b5c7-4ef3-8740-71abe5da159e/

Beratung bei und Durchführung der S/4-Migration

Notice-ID: 2274ee05-b5c7-4ef3-8740-71abe5da159e · Procedure-ID: f86de164-4f0e-4156-aa68-ce5a197a907a

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Stammdaten

Auftraggeber
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln
Veröffentlicht
01.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72266000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
142.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beratung bei und Durchführung S/4-Migration: Die DEG muss bis Ende 2027 die bestehende SAP ERP-Landschaft auf die neue SAP S/4 HANA-Plattform umgestellt haben, da die alte Version ab 2028 nicht mehr unterstützt wird. Dies umfasst die Ablösung der bestehenden Landschaft, die Bereinigung von Altlasten im Zuge der Systemüberführung und Migration/Conversion. Der Beschaffungsbedarf besteht aus Beratungsleistungen und Durchführung der Konzeption, Bereinigung und Migration des bestehenden SAP R/3-Systems (mit den wesentlichen Softwarekomponenten CML, TRM, CMS, Cashmanagement und GP) mit von Fioneer unterstützten Werkzeugen auf die neue Softwareplattform SAP S/4 HANA.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
okadis Consulting GmbH
Vertragsabschluss
18.03.2025
Zuschlagsentscheidung
13.02.2025
Angebotsspanne
142.000 – 142.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).