AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 21:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22811162/

Entsorgung Abfälle Schadstoffsanierung - Vergabe-Nr.: 2093/2024

Notice-ID: 22811162

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Fax: 030/18 401-8450 - Mail: Ramona.Piko@bbr.bund.de
Veröffentlicht
04.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45262670-8 — Bauleistungen
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Art und Umfang der Leistung: Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B, Bodestraße 1-3 in 10178 Berlin. VE B-396-1 Bauabfälle Bauphase 1.1 Kurze Beschreibung des Auftrags Transport und Entsorgung Bauabfälle Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90000000-7 Abfallbeseitigung Lose Aufteilung in Lose: nein Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Menge oder Umfang des Auftrages Gesamtmenge bzw. -Umfang: Transport und Entsorgung mineralische Bauabfälle 270 t Transport und Entsorgung sonstige Bauabfälle 4 t Stellung Behälter Bauabfälle 11 Stück Beginn und Ende der Ausführung: Ausführungsbeginn: 24.01.2025 Ausführungsende: 03.04.2025 Teilnahmebedingungen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV Entsorgung Abfälle Schadstoffsanierung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).