AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 05:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22878846/

Kälteanlagen

Notice-ID: 22878846

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft, GV, Stabsreferat EK
Veröffentlicht
17.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Leistungen/Arbeiten für die Maßnahme Dachsanierung X2 am Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik in Garching bei München bestehen aus: Demontage: Kälteleitungen PVC, einschl. Dämmung aus Mineralwolle, DN25-DN80, 460m Montage:1St Kompakt-Kältemaschine 100kW, 1St freier Rückkühler 100kW, 380m Rohr Stahl, schwarz DN25 Bis DN80, 23 Armaturen DN 25-DN80 ?Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen zur Coronasituation: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Bitte beachten Sie dazu auch Ziffer 10.4 ff der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der MPG.? Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftragsgeber (§5 Abs. 2, Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 12.06.2023 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 124 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn (gerechnet wird mit 5 Arbeitstagen pro Woche). Kälteanlagen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).