AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 15:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22913d4e-53c0-4e50-9d3b-0d54c9f1b005/

Rahmenvertrag über das Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landkreis Harburg und der ITK Harburg

Notice-ID: 22913d4e-53c0-4e50-9d3b-0d54c9f1b005 · Procedure-ID: c2184974-13d3-412b-b13d-8c7e4bb98bb5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle, Winsen/Luhe
Veröffentlicht
11.09.2025
Frist (Submission)
14.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79900000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Harburg als Auftraggeber für den Landkreis Harburg und die ITK Harburg AöR (im Folgenden "AG") möchte seinen Beamten und Beschäftigten (im Folgenden "Mitarbeitende") weiterhin im Rahmen eines Fahrradleasings Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Zu diesem Zweck sucht der AG einen geeigneten Dienstleister als Leasinggeber mit Wirkung zum 10.01.2026.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).