AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22960066/

Errichtung einer PV Anlage

Notice-ID: 22960066

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Institut für Astronomie
Veröffentlicht
06.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Vergabeunterlagen können formlos per eMail an einkauf@mpia.de angefordert werden und werden am 26.11.2024 versendet werden. Das Max-Planck-Institut für Astronomie beabsichtigt auf einigen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten. Anlage 1 ca. 28kWp und Anlage 2 ca. 40kWp. Der Anschluss soll am Niederspannungsnetz und mit einem separaten PV Schaltschrank ausgeführt werden. Die Zuleitungskabel der Wechselrichter werden nach dem Gebäudeeintritt auf einem Hauptleitungsverteiler geführt und von dort aus mit lediglich einem Kabel zum PV Schaltschrank in den NSHV Raum über überwiegend vorhandene Trassensysteme verlegt. Im NSHV Raum wird ein separater PV Schaltschrank als Standschrank vorgesehen. Darin werden die zur Umsetzung der nach DIN VDE AR N 4100 geforderten Netz- u. Anlagenschutz (Netzentkupplungsrelais),Kuppelschalter,Zähl- u. Messgerät sowie die Komponenten zur Netzsicherheit- und Einspeisemangement vorgesehen. Die Aufstellung des Schaltschrankes erfolgt auf einer vom Doppelboden unabhängigen Tragekonstruktion. Eine Vermarktung der PV Erträge ist nicht vorgesehen. Die PV-Anlage soll im Netzersatz- bzw. im Netzparallelbetrieb abgeschaltet werden. Die CAD Vorgaben der MPG sind bei der Erstellung der W+M und Revisionsunterlagen zu berücksichtigen. PV-Anlage, Solar, Stromversorgung

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).