AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Los 088 - Restaurierung Holz 02_Stadtschloss Weimar Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klassik Stiftung Weimar Stiftung des öffentlichen Rechts, Weimar
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45420000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 140.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten konservatorische und restauratorische Maßnahmen im Bereich Holzrestaurierung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf - Konservierung und Restaurierung von gefassten Schränken aus Vollholz, inkl. teilw. Transporte im Gebäude, Aufstellung, Ausrichtung und Wiedereinbau von Schrankelementen. Umbau von 2 Schränken zu Durchgängen zu Ausstellungsräumen, - Restaurierung und Ergänzung von Teilen eines hölzernen, weiß gefassten Deckengesimsprofils, - Restaurierung, Reinigung und Wiedereinbau ausgebauter Fragmente einer historischen Bestandstreppe, des Geländers und verglaster Holzrahmen zum Verschluss des Treppenauges. Grobmengen: 14 einzelne Schränke 1 zweigeschossiges Wandverkleidungsmöbel (L gesamt=8,75m), bestehend aus 6 zusammengesetzten Schrankelementen, inkl. einer in den Schrank integrierten, zweiflügligen Tür, 1 zweigeschossiges Wandverkleidungsmöbel (L gesamt=10,20m), bestehend aus 7 zusammengesetzten Schrankelementen, 1 zweigeschossiges Wandverkleidungsmöbel, ausgeführt als dreitüriger Schrank (L gesamt=3,10m) 2 Treppenfragmente 1 verglaste Trennwand mit Tür
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 19.12.2025
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Doreko
- Vertragsabschluss
- 07.04.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.