Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis die Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 -Eigenerklärung zur Eignung- mit Angaben gemäß VOB/A § 6a (2) Nr. 1 bis 9 vorzulegen.
Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.