AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 20:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22aaa512-922e-4bb4-8b05-b6900f429aba/

Elektroplanungsleistungen, Umbau Mühlmattenschule

Notice-ID: 22aaa512-922e-4bb4-8b05-b6900f429aba · Procedure-ID: 04c609d0-0782-4731-bddd-975baf544137

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
29.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 bis 55, Anlagegruppen 4. Starkstromanlagen (SSA) und 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (FIA), für den Umbau der Mühlmattenschule, in Freiburg Hochdorf. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Elektroplanung nach HOAI. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).

Vertragslaufzeit

Periode
33 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.09.2025
Zuschlagsentscheidung
15.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).