AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/22c94c8b-a2a2-43dc-806a-ab9eed642367) · Abgerufen am 30.07.2026 22:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22c94c8b-a2a2-43dc-806a-ab9eed642367/

Elektrolyse-Teststand 65 kW

Notice-ID: 22c94c8b-a2a2-43dc-806a-ab9eed642367 · Procedure-ID: 6a89c465-10e6-48c3-bbb3-0cad2e87980a

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme, ISE, Freiburg
Veröffentlicht
15.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38500000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Fraunhofer ISE betreibt seit über 30 Jahren PEM-Elektrolyse-Teststände bei Betriebstemperaturen von bis zu 120 C sowie Drücken von bis zu 50 bar (ü) und beabsichtigt aktuell die Anschaffung eines Teststandes zur Charakterisierung von PEM Elektrolysestacks. An dem Teststand sollen Charakterisierungen von Niedertemperatur-PEM-Elektrolysezellen als Shortstacks mit Leistungen bis zu 65 kW bei Temperaturen von bis zu 85°C und Drücken bis zu 50 bar (ü) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung für dieses Gerät beauftragt. Die gewünschte Anlage muss einsatzbereit übergeben werden. Die Automatisierung erfolgt durch den Auftraggeber.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Mittel nicht ausreichend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).