AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vorhangfassade Ziegel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Friesland, Jever
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- Frist (Submission)
- 19.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landkreis Friesland beabsichtigt auf dem ca. 39.979 qm großen Grundstück Rodenkirchener Straße 2a" in 26316 Varel einen 2-geschossigen Neubau für die Heinz-Neukäter-Förderschule zu errichten. Das Gebäude soll eine Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Es wird der GEG-Standard 40 angestrebt (Effizienzhaus benötigt nur 40 % Primärenergie, verglichen mit einem Referenzgebäude) Weiterhin soll der Verwaltungsneubau als nachhaltiges Gebäude zertifiziert und gefördert werden. Es sollen folgende Qualitätssiegel für das Bauprojekt erreicht werden: 1. Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen - BNB, Bronze 2. QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, PLUS Mit dieser Ausschreibung soll die vorgehängte Ziegelfassade ausgeschrieben werden. Folgender Leistungsumfang ist vorgesehen: für ein 2-geschossiges Schulgebäude mit Sporthalle als Hybridkonstruktion mit Zertifizierungsprozess, ca. 1.950 qm hinterlüftete VHFFassade mit eingehängten Ziegelplatten mit Holz-UK und ca. 922 qm hinterlüftete VHF-Fassade mit Faserzementplatten u. Holz-UK, Abschlussprofile aus gekanteten Aluminiumblech
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 19.10.2026
- Ende
- 02.04.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.