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Klinische Elektronenlinearbeschleuniger
Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH · Dresden · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKlinische Elektronenlinearbeschleuniger🏆 Elekta GmbH · Hamburg
- Elekta GmbH · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Auftraggeber - ein Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen - benötigt zwei identische klinische Elektronenlinearbeschleuniger (im Folgenden auch LINAC oder System genannt) einschließlich Zubehör für die Standorte Bautzen und Pirna. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem auch die bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die LINACs, die Einbringung, Aufstellung, Montage, den Einbau der zu beschaffenden Systeme sowie die Demontage und Abholung der Altsysteme. Die Anforderungen an die Systeme einschließlich Zubehör, an die Komponenten, an Geräte / Produkte und an die weiteren Leistungen sind in der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt. Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden führte im Auftrag des Auftraggebers das Vergabeverfahren durch. Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber zuständig bzw. erfolgt diese durch den Auftraggeber.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 02.12.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 05.12.2025, 10.00 Uhr.
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📅 Frist verlängert
Der Auftraggeber verlängert die bisher am 21.10.2025, 12.00 Uhr endende Frist für die Anmeldung zur (zwingenden) Ortsbesichtigung an den beiden Standorten auf den 28.10.2025, 12.00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technischer Wert / Qualität 60 %Qualität
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen", Punkt 8 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
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Preis 40 %
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen", Punkt 8 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 30.01.2026).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 05.12.2025 Der Auftraggeber verlängert die bisher am 02.12.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 05.12.2025, 10.00 Uhr.
- Frist 02.12.2025 Der Auftraggeber verlängert die bisher am 21.10.2025, 12.00 Uhr endende Frist für die Anmeldung zur (zwingenden) Ortsbesichtigung an den beiden Standorten auf den 28.10.2025, 12.00 Uhr.
- Frist 02.12.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Elekta GmbH1 Veröffentlichung
- 30.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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