AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUHE85/documents) · Abgerufen am 10.09.2026 21:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22eaffbc-3f1e-4aba-903f-077e0423d093/

Lieferung, Austausch und Reparatur von Autoglas in zwei Losen

Notice-ID: 22eaffbc-3f1e-4aba-903f-077e0423d093 · Procedure-ID: 7d2ce36b-70a3-44a4-a43d-335737be3723

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Stammdaten

Auftraggeber
BwFuhrparkService GmbH, Troisdorf
Veröffentlicht
22.02.2024
Frist (Submission)
04.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50112120 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätztes Rahmen-Volumen
5.138.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
6.165.600 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung, den Austausch und die Reparatur von Autoglas sowie den damit verbundenen Dienstleistungen für PKW, VAN und Transporter in folgenden Losen: Los 1 - Stationärer Service Los 2 - Mobiler Service

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Stationärer Service

Geschätzter Wert
5.080.800 €

Los 3 — Mobiler Service

Geschätzter Wert
1.084.800 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).