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Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Kreis Warendorf - Der Landrat · Warendorf · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises WarendorfRahmen 1.008.334 €🏆 Bike Mobility Services GmbH · Cloppenburg
- Bike Mobility Services GmbH · Cloppenburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf
Änderungen am Verfahren
5 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Der Auftraggeber hat die Angebotsfrist vom 14.04.2025, 12:00 Uhr bis zum 22.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 22.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet damit am 15.04.2025.
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📄 Unterlagen
Die Ziff. 5.1.6. der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der Bestandteile der Rahmenvereinbarung in lit. q) um die Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) ergänzt.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Die Angebotsfrist wurde vom 03.04.2025, 12:00 Uhr bis zum 14.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 14.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieterfragen endet dementsprechend am 07.04.2025.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Die Angebotsfrist wurde vom 27.03.2025, 12:00 Uhr bis zum 03.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 03.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieterfragen endet dementsprechend am 27.03.2025.
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✏️ Änderung
In Ziff. 5.1.3 der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der Laufzeit Folgendes klargestellt: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Einführung des Fahrradleasings im Hinblick auf die Beamtinnen und Beamten muss spätestens bis zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 15. Juni 2025 bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten muss die Einführung des Fahrradleasings bis spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 06. Januar 2026 bereitstehen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 30 %Preis
Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten waren einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie mussten alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung war jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten war in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe diente der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit war die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit waren auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu wurden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wurde auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhielt die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
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Störfallmanagement 25 %Qualität
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Störfallmanagement hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, wurden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
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Versicherungskonzept 25 %Qualität
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 3: Versicherungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
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Umsetzungskonzept 20 %Qualität
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 4: Umsetzungskonzept hatte jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür war der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, wurden wie folgt präzisiert: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder für die Beamten ab dem 15. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten ab dem 06. Januar 2026, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern für die Beamten bis zum 14. Juni 2025 und für die Tarifbeschäftigten bis zum 05. Januar 2026 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg versprechend abdeckt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 22.04.2025 Der Auftraggeber hat die Angebotsfrist vom 14.04.2025, 12:00 Uhr bis zum 22.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 22.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet damit am 15.04.2025. · in TED EU + oev
- Frist 14.04.2025 Die Ziff. 5.1.6. der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der Bestandteile der Rahmenvereinbarung in lit. q) um die Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) ergänzt. · in TED EU + oev
- Frist 14.04.2025 Die Angebotsfrist wurde vom 03.04.2025, 12:00 Uhr bis zum 14.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 14.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieterfragen endet dementsprechend am 07.04.2025. · in TED EU + oev
- Frist 03.04.2025 Die Angebotsfrist wurde vom 27.03.2025, 12:00 Uhr bis zum 03.04.2025, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die Beantwortung einer Vielzahl von Bieterfragen. Dementsprechend verschiebt sich der Submissionstermin auf den 03.04.2025, 12:01 Uhr. Die Frist zur Stellung von Bieterfragen endet dementsprechend am 27.03.2025. · in TED EU + oev
- Frist 27.03.2025 In Ziff. 5.1.3 der Auftragsbekanntmachung wird hinsichtlich der Laufzeit Folgendes klargestellt: Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Die Einführung des Fahrradleasings im Hinblick auf die Beamtinnen und Beamten muss spätestens bis zum 14. Juni 2025 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 15. Juni 2025 bereitstehen. Bezüglich der Tarifbeschäftigten muss die Einführung des Fahrradleasings bis spätestens zum 05. Januar 2026 abgeschlossen sein, sodass die Fahrräder ab dem 06. Januar 2026 bereitstehen. · in TED EU + oev
- Frist 27.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bike Mobility Services GmbH1 Veröffentlichung
- 08.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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