AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/22ef5f27-a10f-41d3-91e2-36da1ef56474) · Abgerufen am 02.08.2026 07:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/22ef5f27-a10f-41d3-91e2-36da1ef56474/

Projektcontrolling und Fachberatung in 60/40- Projekten 2023 bis 2027 Lose 1 bis 5

Notice-ID: 22ef5f27-a10f-41d3-91e2-36da1ef56474 · Procedure-ID: 770bf3cd-4556-47f8-9741-f5b375eb908b

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Veröffentlicht
27.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71248000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
804.626 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Projektcontrolling und Fachberatung in verschiedenen sog. 60/40 Projekten (projektspezifische/geografische Gruppierungen in 5 Losen) zur Unterstützung der LAF bei der fach-, termin- und kostengerechten Ausführung von Gefahrenabwehrmaßnahmen unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Ausgeschrieben wird das Projektcontrolling für vier Jahre (06/2023 bis 05/2027) als Rahmenvertrag.

Lose

5 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2023
Ende
31.05.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Angebotsspanne
22.597 – 22.597 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).