AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23018d35-b039-435c-8d87-f9d92a4aa98d/

Offene Mieterberatung gem. Bündnis - Wohnungsneubau und Mieterberatung, Berlin 2022-2026

Notice-ID: 23018d35-b039-435c-8d87-f9d92a4aa98d · Procedure-ID: 111ede81-6a4e-44d5-aad5-e5da5fb77700

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksamt Pankow von Berlin, Berlin
Veröffentlicht
14.11.2025
Frist (Submission)
15.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71410000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Oktober 2023 schlossen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022-2026 eine Zielvereinbarung ab. Demnach sollen zugunsten einer einheitlichen Beratungspraxis im Land Berlin bestehende Mieterberatungen ausgeweitet bzw. neue Mieterberatungen eingerichtet werden. Für das Jahr 2026 wurde eine Finanzierungszusage ausgesprochen. Ziel des Beratungsangebots ist eine quantitativ und qualitativ vergleichbare Mieterberatung zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht in allen zwölf Bezirksämtern.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).