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Bundestagswahl 2025, Faltblatt „Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“
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Beschreibung
Für Bundestags- und Europawahlen ist gemäß Wahlstatistikgesetz (WStatG) eine repräsentative Wahlstatistik durchzuführen. Gemäß § 3 Satz 5 WStatG sind von der Wahlstatistik betroffene Wahlberechtigte in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass der Wahlbezirk oder der Briefwahlbezirk in eine repräsentative Wahlstatistik einbezogen ist. Der Unterrichtungspflicht kommt erhebliche Bedeutung zu, weil den Wahlberechtigten nur so die Sorge um die Wahrung des Wahlgeheimnisses genommen und die Akzeptanz für die Statistik gewahrt wird. Die Unterrichtung soll – wie bei vergangenen Bundestags- und Europawahlen – durch Übersendung eines Faltblatts an die betroffenen Wahlberechtigten erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die Information die Wahlberechtigten direkt „ohne Zutun“ erreicht und damit die Anforderung des Gesetzes erfüllt wird. Die Bereitstellung der Information übernimmt als Verantwortlicher für die Statistik der Bund, den Versand an die betroffenen Wahlberechtigten die Gemeinden. Aufgrund der voraussichtlich vorgezogenen Neuwahl ist eine rasche Erfüllung notwendig! Vergebener Auftrag gemäß §8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO Bundestagswahl 2025 Faltblatt Wahlstatistik
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Preiseinschätzung
Basierend auf 279 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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