Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „KEV 179 - Eigenerklärungen zur Eignung“ (Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt) mit dem Angebot vorzulegen
Darüber hinaus hat der Bieter den Eignungsnachweis für Schweißarbeiten zur Herstellung tragender Stahlbauteile bis EXC2 mit dem Angebot vorzulegen
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen