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Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung
Kreisverwaltung Altenkirchen · Altenkirchen · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNord🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
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Los 2 VergebenMitte🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
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Los 3 VergebenSüd🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
- GlasfaserPlus GmbH · Köln
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: GlasfaserPlus GmbH. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und den Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in insgesamt 3 Losen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigste
Vollständige Beschreibung (3.586 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
6 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (86 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 75 %
Wirtschaftlichkeit (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)
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Realisierungszeitraum 10 %Qualität
Güte und Qualität des Konzepts zum Realisierungszeitplan
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Alternative Verlegemethoden 10 %Qualität
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Endkundenpreise 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen wird vorsorglich auf die vergaberechtliche Regelung nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die voraussetzt, dass • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht in- nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Ab- satz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge- genüber dem Konzessionsgeber gerügt werden und • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Ab- satz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 50.000.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer GlasfaserPlus GmbH1 Veröffentlichung
- 19.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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