AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.05.2026 14:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23367584/

Barrierefreier Ausbau von zwei Bushaltestellen im Stadtgebiet Böhlen

Notice-ID: 23367584

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Böhlen
Veröffentlicht
05.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Böhlen; Straße, Hausnummer: Karl-Marx-Straße 5; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE; Telefon: +49 34206-6090; Fax: +49 34206-60990; Internet-Adresse: www.stadt-boehlen.de; E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Straßenbau / Verkehrswegebau e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Böhlen, Bushaltestelle Ärztehaus - Richtung Zwenkau; Straße, Hausnummer: Röthaer Str. 5; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Böhlen, Bushaltestelle Kulturhaus - Richtung Borna; Straße, Hausnummer: Leipziger Str. 73; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Die angegebenen Mengen gelten für beide Bushaltestellen. 2 x Baustelleneinrichtungen 122 m³ Schichten ohne Bindemittel aufnehmen 131 m³ Frostschutzschicht herstellen 164 m² Asphaltbefestigung herstellen 227 m² Pflasterdecke aus Betonpflaster herstellen 40 m barrierefreien Busbord setzen 20 m² taktile Leitelemente herstellen 2 Stk Fahrgastunterstand aufstellen mit Sitzbank 5 Stk Straßenabläufe neu herstellen 79 m Tiefborde aus Beton setzen 54 m Natursteinborde einbauen g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 31.03.2025, Ende: 30.05.2025 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3117098/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 21.02.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 04.04.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 21.02.2025, 11:00 Uhr; Ort: Stadt Böhlen, Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschafts- Förderung, 04564 Böhlen, Karl-Marx-Straße 5; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung: nein Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Brutto-Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge als unbefristete Mängelanspruchsbürgschaft u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt gemäß § 16 VOB/B. Abschlagszahlungen werden bis zu 90% des Auftragswertes nach Prüfung ausgezahlt. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Referat 33 DD; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen Straßenbau,Haltestellen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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