AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=858266) · Abgerufen am 22.09.2026 16:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23399371-2a5a-48e8-8ea1-90616b2608d9/

Rahmenvertrag für verschiedene Druckerzeugnisse in 3 Losen

Notice-ID: 23399371-2a5a-48e8-8ea1-90616b2608d9 · Procedure-ID: 99a4a641-64f8-4019-8999-b1022ea0a44f

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Bonn
Veröffentlicht
04.05.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22900000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
359.664 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Aufsteller etc.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Digitaldruck

Auftragsart
Dienstleistungsauftrag

Los 2 — Bogenoffset Mittelformat

Auftragsart
Lieferauftrag

Los 3 — Bogenoffset

Auftragsart
Lieferauftrag

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).