AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartung Straßenbeleuchtung Stadt Böhlen - Zeitvertrag
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Böhlen
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Öffentliche Ausschreibung (national)
- CPV-Code
- 45 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Böhlen; Straße, Hausnummer: Karl-Marx-Straße 5; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE; Telefon: +49 34206-6090; Fax: +49 34206-60990; Internet-Adresse: www.stadt-boehlen.de; E-Mail: stadtverwaltung@stadt-boehlen.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet Böhlen mit Ortsteilen Gaulis und Großdeuben; Postleitzahl: 04564; Ort: Böhlen; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Der abzuschließende Wartungs- und Instandsetzungsvertrag beinhaltet die Wartung und Instandsetzung von ca. 1.100 Lichtpunkten mit Lichtpunkthöhen bis 12 m (technische und dekorative Leuchten) in der Stadt Böhlen b. Leipzig und in den Ortsteilen Gaulis und Großdeuben. Es besteht die Absicht den Vertrag für eine Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen. Der geschätzte Jahresumfang beträgt ca. 30.000,00 EUR/brutto. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind nur zur Groborientierung angegeben und entsprechen den geschätzten Leistungen für fünf Jahre. Ein Anspruch auf die Ausführung der Leistungen besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach den Erfordernissen, die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum Nachweis und die abzurechnenden Leistungen müssen dem betreffenden Lichtpunkt zugeordnet werden. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.04.2025, Ende: 31.03.2030 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3117211/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 04.03.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 15.04.2025 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. Schriftliche Angebote (Papierform) sind zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 04.03.2025, 11:00 Uhr; Ort: Stadt Böhlen, 04564 Böhlen, Karl-Marx-Straße 5; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: keine u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die durchgeführten Leistungen sind maximal quartalsweise abzurechnen. Das Zahlungsziel beträgt 21 Tage. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen /Referat 39; Straße, Hausnummer: Braustraße 2; Postleitzahl: 04107; Ort: Leipzig; Land: DE Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien,Reparatur/ Wartung (Technische Anlagen)
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor