AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VW_0047_Gerüst_A4&A5
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- CPV-Code
- 45262120 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- VOB (Bauleistungen)
Beschreibung
1. Angaben zum Bestandsgebäude 1.1 Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Dach- und Fassaden- sanierung der Hochschulgebäude A4 und A5 der Hochschule Weihenstephan Triesdorf in Freising. Die Bestandsgebäude befinden sich auf dem Hochschulgelände Am Hofgarten 6 (A5) und Am Hofgarten 8 (A4) in 85354 Freising. Die Anfahrt zu den beiden Gebäuden ist in der Anlage 1: "Anfahrts- und Lageplan" ersichtlich. Dem Bieter wird empfohlen, die örtlichen Gegeben- und Beschaffenheiten vor Ort selbst zu prüfen. Ein Zugang zum Gelände ist gestattet. 1.2 Das Gebäude A4 besteht aus 4 Geschossen (KG, EG, 1.OG, DG) mit einem ausgebauten Dachgeschoss und unausgebauten Dachspitz. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Haupteingang im Erdgeschoss. Das Dach wurde als Walmdach mit Biberschwanzeindeckung erstellt. Gebäudeansichten siehe Anlage 2: "Ergänzendes Bildmaterial". 1.3 Das Gebäude A5 besteht, aufgrund der Hanglage, aus 2 (EG, 1.OG) bis 4 Geschossen (KG, EG, 1.OG, 2.OG) und einem unausgebautem Dachraum. Das Gebäude umfasst einen Innenhof und ist über den Haupteingang im Innenhof sowie über mehrere Seiteneingänge zugänglich. Das Dach wurde als Walmdach mit Biberschwanzeindeckung erstellt. Gebäudeansichten siehe Anlage 2: "Ergänzendes Bildmaterial". 2. Angaben zum Gelände Das Bestandsgebäude A4 befindet sich auf ebener Fläche, das Bestands- gebäude A5 wurde in Hanglage errichtet. Beide Gebäude sind von allen Seiten begehbar, jedoch nur begrenzt PKW befahrbar. Die Anfahrt zu den Gebäuden ist Anlage 1 zu entnehmen. In Teilbereichen befinden sich vor den Gebäuden Grünstreifen und Pflanzbeete mit Sträuchern und Bäumen, siehe Anlage 2. 3. Hochschulbetrieb Während der Ausführung der Sanierungsarbeiten befinden sich die Hochschulgebäude A4 und A5 weiterhin in Betrieb. Folglich ist bei der Ausführung der Arbeiten auf den Arbeits- und Vorlesungsbetrieb Rücksicht zu nehmen. Eine Arbeitstaktung zur Reduzierung von Störungen wird vor der Leistungsausführung zwischen dem Auftraggeber, dem Unternehmer sowie der Bauleitung abgesprochen. Die Zugänglichkeit zu den Gebäuden ist während der gesamten Sanier- ungsarbeiten zu gewährleisten. Folglich sind in den Eingangsbereichen Überbrückungen zu errichten und die Eingänge von Materialien und Verschmutzungen, etc. freizuhalten. 4. Angaben zur Ausführung 4.1 Aufgrund der geringen Lagerflächen und der Zugänglichkeit zum Grundstück sind Materialanlieferungen und -abtransporte rechtzeitig im Vorfeld zu planen und abzustimmen. Eine Lagerfläche für Materialien kann im geringen Umfang vom AG zur Verfügung gestellt werden. Eine finale Abstimmung erfolgt spätestens zwei Wochen vor Beginn der Leistung. (siehe Anlage 1). 4.2 Ein Aufenthaltsraum kann seitens des AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Sanitäreinrichtungen in den Gebäuden können vom Auftragnehmer unentgeltlich genutzt werden. 4.3 Baustrom (bis 32 A) und Bauwasser sind bauseits vorhanden und werden dem Nachunternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 4.4 Bei anfallenden Entsorgungsleistungen hat der AN der Bauleitung einen Entsorgungsnachweis für die Abbruchmaterialien vorzulegen. 4.5 Die normalen Arbeitszeiten für die Ausführung der angebotenen Leistungen sind: Montags bis Freitags: 7:00 bis 20:00 Uhr Samstags: 7:00 bis 18:00 Uhr Die Firmen haben sich vor Arbeitsbeginn anzumelden. In diesen Zeiträumen müssen die angebotenen Leistungen ausgeführt werden. Überstunden-, Nachtarbeiten- und Wochenendzuschläge, die in den vorgenannten Arbeitszeiten anfallen könnten, sind entsprechend in der Ermittlung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Dabei sind die maximal zulässigen gesetzlichen Arbeitszeiten zu beachten. 4.6 Während den Bauarbeiten sind regelmäßige Baustellenbesprechungen zwischen dem Auftraggeber, Unternehmer und der Bauleitung abzuhalten. Termine werden mindestens eine Woche im Voraus schriftlich vereinbart. VW_0047_Gerüst_A4&A5