AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 12:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/23578368/

Neubau Bushaltestelle Gemeinde Hochkirch, OT Breitendorf

Notice-ID: 23578368

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Hochkirch
Veröffentlicht
19.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hochkirch; Straße, Hausnummer: Karl-Marx-Straße 16-17; Postleitzahl: 02627; Ort: Hochkirch; Land: DE; Telefon: +49 3593985530; Fax: +49 3593985555; Internet-Adresse: https://www.hochkirch.de; E-Mail: bauamt@hochkirch.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Straßenbau, Gehwegbau, Tiefbau e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Neubau Bushaltestelle Gemeinde Hochkirch, OT Breitendorf; Straße, Hausnummer: K 7230 / Bahnhofstraße; Postleitzahl: 02627; Ort: Hochkirch OT Breitendorf; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: 100 m2 Planum herstellen ca. 25 m Regenwasser- Hauptkanal bis DN 300 1 St. gemauerter Schacht bis DU 1000 ca. 10 m Anschlussleitung RW DN 150 ca. 30 m Entwässerungskanal ausbauen 1 St. Straßenablauf 30 m3 Frostschutzschicht herstellen ca. 55 m2 Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht herstellen 50 m Betonbord herstellen 15 m Busbord 21 cm mit Absenkern herstellen Blindenleitplatten verlegen 25 m Pflasterstreifen herstellen 3,0 m3 bew. Beton für Fundament Buswartehaus herstellen 40 m Aushub und Wiederverfüllung für Trinkwasserleitung bis DN 100 einschl. Einsanden und Trassenwarnband g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 16.06.2025, Ende: 15.08.2025 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angabe AG k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Angabe AG l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3145215/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 15.04.2025, 13:00 Uhr; Bindefrist: 30.05.2025 p) Angebote sind schriftlich (Papierform) zu richten an: siehe Buchstabe a). q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 15.04.2025, 13:00 Uhr; Ort: Gemeinde Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch, Bauernstube; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren Bevollmächtigte t) Sicherheiten: gemäß BVB (Besondere Vertragsbedingungen 214) u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B §16 v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Nachweis der Präqualifikation bzw. Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Dresden; Bereich/Abteilung: Dienststelle Dresden; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE Straßenbau,Haltestellen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).